| Finanzierung |
| Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) |
Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen. Mit dem Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 hat sich als Resultat der gewünschte Boom bei der Errichtung von Neuanlagen ergeben. Allein durch das EEG konnte im Jahr 2003 die Emission von rd. 23 Mio. t CO 2 vermieden werden.
Das EEG ist damit zu einem auch international beispielhaften erfolgreichen Instrument geworden.
Amortisationsbeispiel:
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Beispiel gerechnet mit: Installierte Leistung 4,16 kWp, regionaler Einstrahlungsfaktor: 950, Leistungsabfall 0,5%/Jahr; Einspeisevergütung 0,4921 € / kwh; Kredit: 10 000 €, Kredittilgung 1000 € / Jahr, Kreditzinsen 4,2% |
Zinsgünstige Kredite
Zinsgünstige Kredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur für: